Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen für Ortsstraßen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Notwendige Dokumente:

  • Lageplan mit Darstellung der betroffenen Fläche        
  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Einweisungsformular für die Abnahme der öffentlichen Flächen
  • Bei Aufgrabungen ist zusätzlich eine Trassenauskunft bei den jeweiligen Leitungsträgern einzuholen und nachzuweisen
  • Nachweis über eine MVAS 99 Schulung (RSA 21)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Gebühren:

  • Betrag gestaffelt nach Dauer und Art der Sperrung
  • Zwischen 30,00 € und 300,00 €

Hinweise:

Werden zusätzlich öffentliche Flächen z. B. für das Aufstellen von Containern benötigt, beantragen Sie bitte zusätzliche eine Sondernutzungserlaubnis

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich