Plakatierung; Erlaubnis
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum z. B. für Veranstaltungen geht über den üblichen Gemeingebrauch hinaus und ist genehmigungspflichtig. Die Modalitäten für unser Gemeindegebiet sind in der gemeindlichen Plakatierungsverordnung geregelt. Eine Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung kann lediglich für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen gewährt werden.
Dokumente:
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Gebühren:
Bis 1 Woche | 20,00 € |
Jeder weitere Tag | 2,00 € |
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich