Brauchtumsfeuer

Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Angaben zum Organisator (Name, Adresse)

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Sofern auch ein vorläufiger Gaststättenbescheid beantragt wird, fallen Gebühren in Höhe von 30,00 EUR an.

Weitere Hinweise:

  • Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken.Bitte beachten sie deshalb das Merkblatt des Landratsamtes Straubing - Bogen. Das Merkblatt kann hier abgerufen werden.
  • Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
  • Bitte setzen Sie zusätzlich eigenständig die Polizei und die örtliche Feuerwehr bzw. ILS Straubing in Kenntnis

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich