Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.
Personen, die nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und als Privatperson zu einem besonderen Anlass Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit (d.h. in dem Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember) abbrennen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde.
Nur im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar muss das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht kein Anspruch.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Sie müssen die Ausnahmegenehmigung schriftlich beantragen.
Erforderlich sind in der Regel folgende Unterlagen:
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Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes, mind. 18 Jahre
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Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks, d.h. ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes muss vorliegen
Begründete Anlässe können beispielsweise sein:
o eine Goldene Hochzeit oder
o ein runder Geburtstag oder
o ein sonstiges Jubiläum -
Lageplan des Abbrennortes
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Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers oder der Grundstückeigentümerin sofern das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden soll
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Anzahl und Beschreibung der Feuerwerkskörper
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Gebühren betragen 50,- €.
Weitere Hinweise:
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Wenn Sie eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins haben, ist eine Genehmigung der Gemeinde nicht erforderlich. Sie müssen das Feuerwerk beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nur anzeigen.
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Das Feuerwerk darf erst abgebrannt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Der Genehmigungsantrag sollte daher so frühzeitig wie möglich (mindestens vier Wochen vorher) gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich