Zuteilung Hausnummer

Mit diesem Onlineformular können Sie für ein bestehendes Gebäude, einen Neubau oder ein Grundstück die Zuteilung einer neuen Hausnummer oder die Änderung einer bestehenden Hausnummer beantragen.

I. Allgemeines

Bei baulichen Änderungen oder Neubauten, welche von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt wurden, werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Dies beinhaltet

• die Erstzuteilung bei Neubauten bzw. Wiedererteilung (z.B. Abriss eines bestehenden Gebäudes und Neubau auf demselben Grundstück) von Hausnummern.
• Die Umnummerierung des Anwesens, falls sich durch die baulichen Änderungen die Zuwegung geändert hat.
• Die Einziehung von Hausnummern, falls diese nicht mehr benötigt werden (z.B. verbinden von Gebäudeteilen).

Dies sollte kurz schriftlich oder per E-Mail (bauverwaltung@rimpar.de) beantragt werden und kann nach Prüfung nur für Hauptgebäude zugelassen werden.

Auf schriftlichen Antrag können für bestehende Gebäude zusätzliche Hausnummern erteilt, Umnummerierungen von Anwesen beantragt oder Gebäude, welche bisher über keine amtliche Hausnummer verfügten, mit einer amtlichen Hausnummer versehen werden.
Der Antrag kann nur von den jeweiligen Grundstückseigentümern gestellt werden. Ein Antrag von Mietern, Pächtern oder dergleichen ist nicht zulässig. Die Möglichkeit zur Vergabe einer Hausnummer wird nach der Antragstellung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Marktes Rimpar überprüft.

II. Benötigte Unterlagen

• Schriftlicher Antrag
• Lageplan
• Ggf. Kopie Baugenehmigung

III. Was sind Haupt- und was sind Nebengebäude?

Ein Hauptgebäude ist ein Gebäude, welches auf dem jeweiligen Grundstück der Hauptnutzung dient. In den meisten Fällen ist dies ein Wohn- oder Firmengebäude.

Ein Nebengebäude ist ein Gebäude, welches auf dem jeweiligen Grundstück dem Hauptgebäude, insbesondere in der Art und Weise der Nutzung, untergeordnet ist. Dies betrifft beispielsweise Garagen, Scheunen, Gartenhäuser oder dergleichen.


IV. Dauer

Die Bearbeitungszeit kann abhängig vom jeweiligen Fall variieren. In der Regel erhalten Sie den Bescheid zur Hausnummer aber innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Antrages.

V. Gebühren und Zahlungsweise

• Bei Zuteilung einer Hausnummer, Wiedererteilung einer Hausnummer, Umnummerierung des Anwesens oder Einziehungen von Hausnummern von Amts wegen fällt keine Gebühr an.
• Bei Zuteilung einer Hausnummer oder Umnummerierung des Anwesens auf Antrag beträgt die Gebühr 50.- €.
• Bei Einziehungen von Hausnummern fallen keine Gebühren an. Rechnungen können nur per Überweisung bezahlt werden. Die Rechnung erhalten Sie mit dem Bescheid als gesondertes Schreiben per Briefzustellung.

VI. Hausnummernschilder

Die Hausnummernschilder müssen von den Grundstückseigentümern auf eigene Kosten angeschafft, angebracht und unterhalten werden. Sind ein Erbbaurecht oder Nießbrauch bestellt, so trifft diese Verpflichtung den Erbbauberechtigten bzw. den Nießbraucher.

VII. Rechtliches

Die rechtlichen Grundlagen bilden das Bayerische Straßen- und Wegegesetz. Auf die Zuteilung/Änderung einer Hausnummer besteht kein rechtlicher Anspruch. Eine eventuelle Hausnummernzuteilung wird seitens des Marktes Rimpar geprüft und entschieden.

Aus der Zuteilung einer Hausnummer lassen sich keine Ansprüche im Bezug auf Erschließung, Baugenehmigung, Wohnrecht oder dergleichen ableiten.

Ebenso stellt eine Zuteilung der Hausnummer keine Genehmigung oder Duldung von Gebäuden dar, die ohne erforderliche Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde errichtet oder in ihrer Nutzung verändert wurden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch die Beantragung einer Hausnummer für die im Satz vorher beschriebenen Gebäude, Vorgänge ausgelöst werden können, die die Bauaufsichtsbehörde dazu verpflichten, ordnungsrechtliche Verfahren einzuleiten.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich