Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
  • in Bewohner-Parkbereichen,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.

Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Fahrzeuge beantragt werden. Dabei können drei separate Parkausweise oder ein Parkausweis zur wechselnden Nutzung für drei Fahrzeuge beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
  • Nachweisdokument (z.B. Bestätigung des Ärztlichen Kreisverbands)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Genehmigungsgebühr je Parkausweis pro Jahr: € 150,00 für das 1. Fahrzeug, € 75,00 für jedes weitere Fahrzeug
  • Die Zahlung kann erst nach Prüfung und Genehmigung per Überweisung erfolgen

Weitere Hinweise:

  • Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre beantragt werden.