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Am 9. Juni findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte. Alle Wahlberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung Geltung verschaffen.
Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 9. Juni 2024 statt. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Wo wird in der Gemeinde Bockhorn gewählt?
Die Gemeinde Bockhorn ist in einen Stimmbezirk 01 Bockhorn eingeteilt, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst. Das Wahllokal befindet sich in der Turnhalle der Grundschule Bockhorn, Emlinger Straße 1, 85461 Bockhorn.
Bitte bringen Sie zur Abstimmung Ihre Wahlbenachrichtigung (oder Wahlschein) sowie Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Die Bundeswehrverwaltung hat für den Zeitraum 11.06. bis 13.06.2024 Truppenübungen im Bereich Erding, Freising, Mühldorf am Inn, Altötting, Deggendorf, Passau, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Landshut, angemeldet. Diese betreffen am 11.06.2024 auch das Gemeindegebiet Bockhorn. Um eine Gefährdung der Truppe sowie anderer Personen (z.B. Jagd- und Fischereiberechtigte) auszuschließen wurden wir vom zuständigen Bundeswehr-Kompetenzzentrum München um Information des betroffenen Personenkreises gebeten.
Ab 01.07.2024 gilt eine wichtige Änderung zur Einreichung von Bauanträgen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bauanträge, ob digital oder in Papierform beim Landratsamt Erding eingereicht werden. Ab diesen Zeitpunkt ist eine digitale Abgabe von Bauanträgen über das Bayernportal möglich.
Ausgenommen von dieser Regelung sind, Anträge im Freistellungsverfahren und Isolierte Befreiungen. Die Bearbeitung dieser Anträge bleibt weiter in der Zuständig-keit der Gemeinden.
Bitte weisen Sie als Bauherr ihre Planer auf diese wichtige Änderung hin.
Die Bearbeitungsdauer für die Neuausstellung eines Personalausweises kann bis zu drei Wochen, für einen Reisepass sogar vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Die Gemeinde Bockhorn bittet Sie, Ihre Dokumente auf die Gültigkeit hin zu überprüfen und rechtzeitig die Neuausstellung zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt beim Reisebüro oder unter www.auswaertiges-amt.de, welche Ausweisdokumente das Reiseland akzeptiert. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers (gilt auch für Kinder) unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes, sowie des bisherigen Ausweisdokuments erforderlich. Das Pass-amt weist darauf hin, dass auch für Säuglinge und Kleinkinder beim Grenzübergang ein Reisedokument erforderlich ist. Die Zustimmungserklärung zur Ausstellung von Ausweisdokumenten für Kinder mit weiteren Informationen haben wir unter folgendem QR-Code für Sie hinterlegt:
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Kotnik, Frau Bayerl und Frau Stern unter Telefon 08122/ 9953-16 bzw. -15 oder -12 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung